Bundesverwaltungsgericht schränkt Videoüberwachung ein
Wir haben bereits im Oktober 2019 auf das Urteil des BVerwG hingewiesen https://deutsche-datenschutzhilfe.de/paragraph4-bdsg-vom-bverwg-gekippt dass Hausrecht als Begründung für eine Videoüberwachung nicht mehr ausreichend ist. Der Landesbeauftrage von Sachsen -Anhalt hat das Urteil aufgegriffen und schreibt dazu: Das BVerwG stellte klar, dass schon allein die Videobildbeobachtung in Echtzeit, auch ohne dass die Aufnahmen gespeichert werden, eine Datenverarbeitung i. S. d. DS-GVO […]
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