DSGVO-Hilfe für den Einzelhandel

DSGVO-Hilfe  für den Einzelhandel mit Videoüberwachung

1. In einer Studie im Dezember 2023 wurde festgestellt, dass 84 % aller Videoüberwachungen im Einzelhandel nicht datenschutzkonform sind.

2. Die Einzelhändler gehen das Risiko ein, dass die Datenschutzbehörden bei einer Überprüfung ein Bußgeld von bis zu 4 % vom Jahresumsatz verhängen können. Zudem können nach dem Urteil vom OLG-Stuttgart nun auch Kunden auf Schadensersatz klagen, wenn nicht nachgewiesen werden, kann dass die Videoüberwachung datenschutzkonform ist.

3. Die Deutsche Datenschutzhilfe informiert den Einzelhandel, wie man schnell und einfach zu einer datenschutzkonformen Videoüberwachung kommt und bietet Hilfe vor Ort an, mit Datenschutzaudit und einem Zertifikat für eine DSGVO-konforme Videoüberwachung an.

4. Mit einer zertifizierten Videoüberwachung bekommt der Einzelhändler ein gutes Image und vermittelt seinen Kunden das Gefühl, dass mit deren Bilddaten vertrauenswürdig und respektvoll umgegangen wird. Zudem ist dieser zertifizierte Einzelhändler zugleich ein Vorbild für andere Einzelhandelsgeschäfte.

5. Mit Hilfe der Deutschen Datenschutzhilfe e. V. kommt jeder Einzelhändler und auch jeder Datenschutzbeauftragte ohne große DSGVO-Kenntnisse leicht, einfach und schnell

zu einer datenschutzkonformen Videoüberwachung mit Zertifikat.

6. Machen Sie als Einzelhändler sichtbar, dass Sie die Daten Ihrer Kunden schützen

Lassen sie Ihre Videoüberwachung zertifizieren

7. Profitieren Sie von der Erfahrung der Deutschen Datenschutzhilfe e.V.
Wir ergänzen sinnvolle technische Maßnahmen mit den erforderlichen organisatorischen Unterlagen. Das durchdachte Konzept unserer „Musterunterlagen“ ermöglicht auch einem „Video-Datenschutzlaien“ Freude an der DSGVO zu entwickeln.

8. Wir helfen Ihnen schnell unkompliziert für kleines Geld. Vereinbaren Sie zuerst einen Termin bei Ihnen vor Ort für eine DSGVO-Analyse Ihrer Videoanlage. Bei diesem Termin bringen wir auch Ihr Hinweisschild und dessen Platzierung auf den aktuellen Stand der DSGVO und prüfen alle vorhandenen Unterlagen. Das ist der erste Schritt zu einer datenschutzkonformen Videoüberwachung.

9. Datenschutzaudit
Ein Video-Datenschutzaudit ist ein Prüfungsprozess, bei dem Konzepte, Verfahren und Installation der Videoüberwachung geprüft werden. Geprüft wird auch, ob die für die DSGVO erforderlichen Maßnahmen und Unterlagen gemacht und dokumentiert wurden. Wenn die Unterlagen nicht rechtskonform sind, können Sie ein DSGVO-Video-Tool mit Musterunterlagen erwerben.

Die technische Überprüfung der Videoüberwachung, der installierten Geräte und Arbeitsabläufe und der Unterlagen übernehmen dabei Videotechnik-DSGVO Spezialisten, Partner der Deutschen Datenschutzhilfe e.V.

10. Nach dem Datenschutzaudit und der anschließenden Zertifizierung kann das Einzelhandelsunternehmen nachweisen, dass es die Vorschriften der DSGVO befolgt und die Anforderungen der Datensicherheit bezüglich „Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte“ erfüllt und somit das Vertrauen der Verbraucher stärken kann.

11. Das DSGVO-Video-Tool
Der Daten-Schutzbrief für Ihre Videoüberwachung

 

Wir stellen Gewerbetreibenden, die Förder-Mitglied (240€/Jahr) bei der Deutschen Datenschutzhilfe geworden sind, unser  DSGVO-Video-Tool kostenlos zu Verfügung. Mit diesen Unterlagen kann jeder Verantwortliche die Videoanlage datenschutzkonform gestalten. Sprechen Sie mit einem unserer „Video-Datenschutzhelfer“, der in Ihrer Nähe wohnt..

Machen Sie sich Ihr Leben trotz DSGVO leichter

 

Die Verantwortlichen, die sich auch in Zukunft nicht um Ihre Videoüberwachungsanlage kümmern wollten, können hier schon mal lesen, was in 2022 auf sie zukommt.

Urteil OLG-Stuttgart über eine illegale Videoüberwachung im Supermarkt


Hier noch einige europäische Leitlinien, die eigentlich alle beachtet werden sollten

edpd- Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte


Leitlinien 4/2019 zu Artikel 25 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen


Empfehlungen 02_2020 zu den wesentlichen europäischen Garantien in Bezug auf Überwachungsmaßnahmen