Videoüberwachung im Einzelhandel

Ein Datenschutzaudit bei einer Videoüberwachung ist ein  Prüfungsprozess, bei dem Konzepte, Unterlagen, Verfahren und Installation  der Videoüberwachung eines Unternehmens geprüft werden. Geprüft wird auch, ob die erforderlichen Maßnahmen für die Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) gemacht und dokumentiert wurden.

Die Überprüfung der Videosysteme, der installierten Geräte und Arbeitsabläufe und der Unterlagen übernehmen dabei die Video-DSGVO Spezialisten, Partner  der Deutschen Datenschutzhilfe.

Mit einem  Datenschutzaudit kann der Einzelhändler nachweisen, dass er die Richtlinien der DSGVO befolgt und die hohen  Anforderungen der Datensicherheit erfüllt und somit das Vertrauen der Verbraucher stärken kann.

Die Verbraucher/Kunden können auf Grundlage dieser DSGVO-Video-Zertifizierung darauf bauen, dass die bei diesem Unternehmen hinterlegten personenbezogenen Bild-Daten sicher aufbewahrt und sicher vor unbefugtem Zugriff und somit vor Missbrauch geschützt  werden.

 1. Schritt Kurzanalyse

Hinweisschild Videoüberwachung

  1. Hinweisschild vorhanden?
  2. Ist das Hinweisschild deutlich sichtbar?
  3. Identität des Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten
  4. Hinweis auf Art 13 DSGVO ?
 1.1. Schritt

Ist eine  Information gem. Art 13 DSGVO vorhanden

  1. Wurde eine Vorabkontrolle gemacht?
  2. Zweck und Begründung für jede einzelne Kamera angegeben?

 

1.2. Schritt Sanktionsschild

Sofern Interesse an Konventionalstrafe bei Betrug oder Diebstahl (Warensicherung) besteht.

 

2. Schritt

DSGVO-Unterlagen-Audit, Überprüfung der erforderlichen Datenschutz-Unterlagen (gem. Urteil  OLG-Stuttgart muss der Betreiber nachweisen, dass seine Videoüberwachung datenschutzkonform ist)

Die nachfolgenden Unterlagen werden zur Analyse benötigt:

  1. Hinweisschild
  2. Informationsaushang gem. Art 13
  3. Datenschutzdokumentation,
  4. Information der Mitarbeiter
  5. Vertraulichkeitsvereinbarung
  6. Technisch –Organisatorische Maßnahmen
  7. Datenschutzfolgenabschätzung
  8. Dienstleistervereinbarung
  9. Arbeitsverzeichnis
  10. Ernennung Datenschutzbeauftragter
  11. Abnahmeprotokoll
2.1. Schritt Hardware-Audit

Hardware-Audit –   Überprüfung  welche Kameras DSGVO-konform sind und welche abgebaut werden müssen und welche TOM noch gemacht  werden müssen.  Für die Analyse des Videosystems benötigen wir die folgenden Angaben von Ihnen:

 

  1. Hersteller der Videogeräte
  2. Kamera Typ, Rekorder Typ
  3. Angabe der Indikatoren für die Kamerastandorte
  4. Nachweis Verkabelung, DC, Video, Audio deaktiviert
  5. Begründung für die Kamerablickwinkel
  6. Dokumentation +Protokoll: Zugang zu den Bilddaten
  7. Fernzugang über IP-Adresse, P2P, Cloud
  8. Ist ein Zugang für Dritte ermöglicht
  9. Protokoll Logfiles
  10. Dauer der Bildspeicherung, ( lokal, Cloud)
  11. Absicherung DVR/NVR (Rekorder
  12. Verschlüsselung der IP-Kameras
  13. Letzte Updates bei IP-Kameras
  14. Netzwerksicherheit, Save-Wall

 

3. Schritt Datenschutz-Zertifizierung der überprüften Videoüberwachung beim Einzelhändler vor Ort

 

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