Fördermitgliedschaft für Errichter
Videoüberwachungsanlage mit Haftungsrisiko
Seit dem 25.5.2018 haften auch die Errichter
Wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform in Betrieb genommen wird haften seit dem 25.5.2018 Planer oder Installateur einer Videoüberwachung genau so wie der Betreiber eine Videoüberwachungsanlage selbst.
Deshalb ist es extrem wichtig, dass sie genau informiert sind, was Sie als Errichter zu tun haben und worauf Sie bei der Video-Installation achten müssen
Ein Hinweis auf das Datenschutzgesetz reicht ab 25. Mai 2018 nicht mehr aus.
Werden Sie als Errichter oder Installateur Fördermitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe und Sie erhalten für 240 € Jahresbeitrag alle Unterlagen und Hilfen, die Sie benötigen, um bei Ihren Kunden eine rechtskonforme Videoüberwachung zu installieren. Gehen Sie das Risiko nicht ein wegen kleiner Nachlässigkeiten verklagt zu werden. Bei der Deutschen Datenschutzhilfe erfahren Sie detailliert, worauf es ankommt, damit Sie künftig vor Klagen geschützt sind.
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Antrag zur Förder-Mitgliedschaft bei der Deutschen Datenschutzhilfe e.V. 2019
Unterlagen anfordern oder direkt das Errichter-DSGVO Video-Tool für 280,00€ bestellen oder für 240€ Fördermitglied werden und immer mit allerbesten Infos versorgt werden.
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Leitfaden zur Planung einer datenschutzkonformen Videoüberwachungsanlage
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(Termine in Vorbereitung)