Haftungsrisiko für Planer und Errichter
Für Videoüberwachungsanlagen, die Sie planen oder installieren besteht ein Haftungsrisiko
Seit dem 25.5.2018 haften auch die Errichter
Wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform in Betrieb genommen wird haften seit dem 25.5.2018 Planer oder Installateur einer Videoüberwachung genau so wie der Betreiber eine Videoüberwachungsanlage selbst.
Deshalb ist es extrem wichtig, dass Sie genau informiert sind, was Sie als Planer oder Errichter zu tun haben und worauf Sie bei der Video-Installation achten müssen
Ein Hinweis auf das Datenschutzgesetz reicht seit dem 25. Mai 2018 nicht mehr aus.
Werden Sie als Planer, Errichter oder Installateur Fördermitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe und Sie erhalten für 240 € Jahresbeitrag alle Unterlagen und Hilfen, die Sie benötigen, um bei Ihren Kunden eine rechtskonforme Videoüberwachung zu planen und zu installieren. Gehen Sie das Risiko nicht ein wegen kleiner Nachlässigkeiten verklagt zu werden. Bei der Deutschen Datenschutzhilfe erfahren Sie detailliert, worauf es ankommt, damit Sie künftig vor Klagen geschützt sind.
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Antrag zur Förder-Mitgliedschaft bei der Deutschen Datenschutzhilfe e.V. 9.2020
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Leitfaden zur Planung einer datenschutzkonformen Videoüberwachungsanlage
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(Termine in Vorbereitung)