Kuriose DSGVO-Berichte in den Medien
In der Stuttgarter Zeitung
Klagen über Bürokratie: Händler ächzen unter Datenschutzvorschriften
Die Deutsche Apotheker Zeitung DAZ
Zu der Frage, ob eine Apotheke bei einer Videoüberwachung auch einen Datenschutzbeauftragten braucht, folgert die Zeitung, dass bei einer Videoüberwachung nicht automatisch auch eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich sei, vermutlich weil die Apotheke nicht weiträumig ist, deshalb dürfte sich das Thema einstweilen erledigt haben.
Hier nachzulesen
Aufsichtsbehörden veröffentlichten Positivlisten zur Datenschutz-Folgenabschätzung
Liste von Verarbeitungsvorgängen nach Art. 35 Abs. 4 DS-GVO
Jedes Bundesland veröffentlicht seit 30. Mai 2018 eine eigene Liste, der totale Deutsche Bürokratenwahn, einige Länder haben die Videoüberwachung mit drauf andere nicht. Die Anwender sind verunsichert, wie beispielsweise die DAZ (Deutsche Apotheker Zeitung, die Ihren Apothekern schreibt, dass kein Datenschutzbeauftragter bei einer Videoüberwachung erforderlich sei, weil keine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sei. Beides stimmt nicht, lassen Sie sich nicht verwirren eine Datenschutzfolgenabschätzung ist bei der Videoüberwachung schon deshalb erforderlich, weil vorher eine Vorabkontrolle erforderlich war. Die Datenschutzfolgenabschätzung ersetzt jetzt die Vorabkontrolle
Kurzpapier Nr. 18 „Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ der DSK
https://www.lda.bayern.de/media/dsk_kpnr_15_videoueberwachung.pdf
Ferner ist gemäß Art. 35 DS-GVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, wenn die Videoüberwachung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Dies gilt nach Art. 35 Abs. 3 lit. c DS-GVO insbesondere
bei einer systematischen umfangreichen (ErwGr. 91: weiträumigen) Überwachung öffentlich
zugänglicher Bereiche. Zum Inhalt der Datenschutz- Videoüberwachung nach der Datenschutzgrundverordnung Stand: 08.01.2018 Seite 4 Folgenabschätzung wird auf das entsprechende Kurzpapier Nr. 5 verwiesen.
Der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz schreibt eine Datenschutzfolgenabschätzung ist erforderliche bei: Die automatisierte Auswertung von Video- oder Audio-Aufnahmen zur Bewertung der Persönlichkeit der Betroffenen
.