Planer und Errichter haften bei einer nicht datenschutzkonformen Videoüberwachung
Die Videoüberwachung und die DSGVO Seit dem 25.Mai 2018 haftet auch der Planer und der Errichter einer Videoüberwachung, wenn diese nicht datenschutzkonform betrieben wird. In erster Linie ist natürlich grundsätzlich der Verantwortliche einer jeden Firma (Inhaber, Geschäftsführer) der Ansprechpartner für Betroffene und für die Einhaltung der Datenschutzgesetze zuständig. Bei der Installation einer Videoüberwachung gibt es jedoch theoretisch zwei Verantwortliche, die […]
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