Die Deutsche Datenschutzhilfe

Datenschutz bei Videoüberwachungsanlagen

Wenn Du  auf dieser Seite gelandet sind, dann bist Du  offensichtlich am Thema Datenschutz bei Videoüberwachung interessiert – und dies freut uns sehr. Denn bei der Videoüberwachung ist  der Datenschutz noch nicht im Bewusstsein der meisten Mitmenschen angekommen. Für manche Mitbürger ist der Datenschutz immer noch  etwas „Abstraktes“, für viele etwas „Überflüssiges“ oder gar etwas „Umständliches“.

Jeder Verbraucher möchte aber die Sicherheit haben, wenn er von einer Überwachungskamera erfasst wird, dass seine personenbezogene (Bild-) Daten geschützt sind und respektvoll behandelt/bearbeitet werden, dafür gibt es bereits seit Jahrzehnten Datenschutzgesetze, BDSG und seit 2016 auch die DSGVO.

Eine neue, aktuelle Studie vom Dezember 2021 hat ergeben, das 84% aller Videoüberwachungsanlagen in Deutschland nicht datenschutzkonform sind.

Das besondere  Anliegen der Deutschen Datenschutzhilfe e.V. ist die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen 

Öffentliche zugängliche Räume sind alle Bereich, die für die „Öffentlichkeit“ begehbar sind: Einzelhandel, Supermärkte, Baumärkte, kurz alle Gewerbebetriebe mit Kundenzugang, Gastronomie und auch Tiefgaragen und Parkhäuser.

Die Deutsche Datenschutzhilfe e.V. hat  sich zur Aufgabe gemacht,  besonders die Interessen der betroffenen Verbraucher zu wecken und deren  Aufmerksamkeit zu fördern, indem er unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Datenschutzgesetzes, BDSG  und der seit  25. Mai 2018 gültigen Europäischen Datenschutzgrundverordnung, DSGVO auf eine  datenschutzkonforme Videoüberwachungen in öffentlich zugänglichen Räumen  hinwirkt.

Der Verein Deutsche Datenschutzhilfe e. V. setzt sich die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz zum Ziel

Das große Ziel des Vereins ist die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz und  der Schutz des betroffenen Kunden hinsichtlich allgemeines Persönlichkeitsrecht, informationelle Selbstbestimmung.

Hintergrund der Tätigkeit des Vereins Deutsche Datenschutzhilfe e.V.

ist die während der  59. Konferenz der Landesdatenschutzbeauftragten am 14. und 15. März 2000 festgestellte  Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Videoüberwachung. Das Datenschutzgesetz (BDSG) und besonders der § 4 und die entsprechenden Artikel der seit 18. Mai 2018 gültigen DSGVO sind aber den meisten Betreibern von Videoüberwachungsanlagen völlig unbekannt.

Bereits seit dem Jahre 2001 ist eine Vorabkontrolle, ein Datenschutzmangement und ein Datenschutzbeauftragter für jede Videoüberwachungsanlage in öffentlich zugänglichen Räumen vorgeschrieben – nicht erst seit der DSGVO, wie viele nicht informierte Menschen glauben. (Siehe: https://dsgvo.news/weshalb-bei-jeder-videoueberwachung-ein-datenschutzbeauftragter-erforderlich-ist)

Der Datenschutz für  Videoüberwachungsanlagen  wird aber auch im Jahre 2022 trotz DSGVO in Deutschland noch immer nicht so richtig wahrgenommen.

Ein Urteil des OLG-Stuttgart vom 18.5. 2021 zugunsten eines Verbrauches, den wir bei seiner Klage bis vor das OLG unterstützt haben, wird nun wohl eine Kehrtwende bei den Verantwortlichen herbeileiten, denn nun kann es sehr teuer werden, wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist.

 

Ein weiteres Ziel der Deutschen Datenschutzhilfe

Betreiber  einer Videoüberwachungsanlage, Einzelhändler, Gastronomen, Supermärkte, Möbelhäuser, Autohäusern etc. auf die Gesetzeslage hinzuweisen und die Verhältnisse vor Ort  mittels eines Fragebogens zu überprüfen, um festzustellen ob der Gewerbetreibende:

  1. Eine datenschutzkonforme Videoüberwachung betreibt
  2. Rechte der Besucher/Kunden/Verbraucher achtet
  3. Rechte der Mitarbeiter achtet und diese gem.  DSGVO informiert

Wir können einem Gewerbetreibenden genau sagen, ob er mit Bußgeld rechnen muss und was er dagegen tun kann. Jeder Betreiber einer Videoüberwachung kann auch schon heute schnell und einfach seine Videoüberwachung mit unserem  Quick-Check überprüfen.

Ist Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform ? Wer denkt, dass seine Videoüberwachung nicht  ganz datenschutzkonform ist, kann sich hier schon einmal informieren, wie hoch ein Bußgeld sein kann.

DSGVO Bußgeld Rechner für Videoüberwachung

Schauen Sie unseren Maßnahmenkatalog an – In 5 Schritten zu einer datenschutzkonformen und effektiveren Videoüberwachung.