Ein Datenschutzaudit bei einer Videoüberwachung ist ein Prüfungsprozess, bei dem Konzepte, Unterlagen, Verfahren und Installation der Videoüberwachung eines Unternehmens geprüft werden. Geprüft wird auch, ob die erforderlichen Maßnahmen für die Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) gemacht und dokumentiert wurden.
Die Überprüfung der Videosysteme, der installierten Geräte und Arbeitsabläufe und der Unterlagen übernehmen dabei die Video-DSGVO Spezialisten, Partner der Deutschen Datenschutzhilfe.
Mit einem Datenschutzaudit kann der Einzelhändler nachweisen, dass er die Richtlinien der DSGVO befolgt und die hohen Anforderungen der Datensicherheit erfüllt und somit das Vertrauen der Verbraucher stärken kann.
Die Verbraucher/Kunden können auf Grundlage dieser DSGVO-Video-Zertifizierung darauf bauen, dass die bei diesem Unternehmen hinterlegten personenbezogenen Bild-Daten sicher aufbewahrt und sicher vor unbefugtem Zugriff und somit vor Missbrauch geschützt werden.
1. Schritt Kurzanalyse
Hinweisschild Videoüberwachung
- Hinweisschild vorhanden?
- Ist das Hinweisschild deutlich sichtbar?
- Identität des Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten
- Hinweis auf Art 13 DSGVO ?
1.1. Schritt
Ist eine Information gem. Art 13 DSGVO vorhanden
- Wurde eine Vorabkontrolle gemacht?
- Zweck und Begründung für jede einzelne Kamera angegeben?
1.2. Schritt Sanktionsschild
Sofern Interesse an Konventionalstrafe bei Betrug oder Diebstahl (Warensicherung) besteht.
2. Schritt
DSGVO-Unterlagen-Audit, Überprüfung der erforderlichen Datenschutz-Unterlagen (gem. Urteil OLG-Stuttgart muss der Betreiber nachweisen, dass seine Videoüberwachung datenschutzkonform ist)
Die nachfolgenden Unterlagen werden zur Analyse benötigt:
- Hinweisschild
- Informationsaushang gem. Art 13
- Datenschutzdokumentation,
- Information der Mitarbeiter
- Vertraulichkeitsvereinbarung
- Technisch –Organisatorische Maßnahmen
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Dienstleistervereinbarung
- Arbeitsverzeichnis
- Ernennung Datenschutzbeauftragter
- Abnahmeprotokoll
2.1. Schritt Hardware-Audit
Hardware-Audit – Überprüfung welche Kameras DSGVO-konform sind und welche abgebaut werden müssen und welche TOM noch gemacht werden müssen. Für die Analyse des Videosystems benötigen wir die folgenden Angaben von Ihnen:
- Hersteller der Videogeräte
- Kamera Typ, Rekorder Typ
- Angabe der Indikatoren für die Kamerastandorte
- Nachweis Verkabelung, DC, Video, Audio deaktiviert
- Begründung für die Kamerablickwinkel
- Dokumentation +Protokoll: Zugang zu den Bilddaten
- Fernzugang über IP-Adresse, P2P, Cloud
- Ist ein Zugang für Dritte ermöglicht
- Protokoll Logfiles
- Dauer der Bildspeicherung, ( lokal, Cloud)
- Absicherung DVR/NVR (Rekorder
- Verschlüsselung der IP-Kameras
- Letzte Updates bei IP-Kameras
- Netzwerksicherheit, Save-Wall
3. Schritt Datenschutz-Zertifizierung der überprüften Videoüberwachung beim Einzelhändler vor Ort
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