Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen
Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung liegt laut OLG Stuttgart (12 U 296/20) bei dem Betreiber der Videoüberwachung. Videoüberwachungen in öffentlich zugänglichen Räumen, wie Einzelhandel, Supermärkte, Baumärkte, Gewerbebetriebe, Gastronomie, Tankstellen, Tiefgaragen und Parkhäuser müssen den Europäischen Leitlinien für Videoüberwachung entsprechen. Ist das nicht der Fall kann theoretisch jeder Besucher gegen eine nicht DSGVO – konforme Videoüberwachung klagen und Schmerzensgeld verlangen.
Ein Verstoß gegen die DSGVO kann auch empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Es reicht schon wenn sich ein Besucher oder ein Mitarbeiter sich bei der Landes-Datenschutzbehörde beschwert. Der Zweck der Videoüberwachung muss für jede einzelne Kamera genau begründet werden und die Besucher, die „Betroffenen“ müssen über einen Informationsaushang genau über die Zwecke informiert werden. Vorabkontrolle mit einer Vorfalldokumentation, Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Datenschutz-Folgenabschätzung, AVV-Dienstleistervereinbarung und TOM (Technisch organisatorische Maßnahmen müssen im Zweifelsfall nachgewiesen werden können..
Auch große Unternehmen sind sich der Gefahr einer illegalen Videoüberwachung nicht ganz bewusst. Eine neue Studie vom Februar 2023 hat ergeben dass 84% aller Videoüberwachungen im Einzelhandel nicht DSGVO – konform sind.
Die DSGVO ist ein unbekanntes Terrain für die allermeisten Einzelhändler, sie wissen deshalb nicht, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge! Und Sie müssten die Datenschutzstudien neben Ihrem Tagesgeschäft erledigen. Sie müssten viel Zeit investieren und viele Artikel der DSGVO lesen und auch die Videotechnik verstehen.
Wenn Sie sich diese aufwändige Arbeit ersparen wollen, übernehmen die technisch und DSGVO versierten Datenschutzhelfer von IT-Service-Net, die ganze Datenschutz-Arbeit zum Festpreis beginnend mit einer Video-Datenschutz-Analyse.
Die von der Deutsche Datenschutzhilfe geschulten Techniker kommen zu Ihnen und arbeiten vor Ort eine Checkliste ab und sagen Ihnen , wie Ihre Videoüberwachung DSGVO-konform gemacht werden kann.
Das IT-Service-Net ist ein bundesweiter IT-Serviceprovider, der auch bei kleinen- und mittleren Unternehmen Datenschutz durch TOM (technisch-organisatorische Maßnahmen garantiert und gleichzeitig Schutz vor Hackern durch sichere technische Einstellungen realisiert.
1.Schritt Überprüfung Hinweisschild
DSGVO Kurz-Analyse
- Hinweisschild vorhanden?
- Ist das Hinweisschild deutlich sichtbar, ist die frühestmögliche Kenntlichmachung gegeben?
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen ?
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ?
- Ist ein Hinweis zu einer Information gem. Art 13 DSGVO auf dem Hinweisschild?
Eine Datenschutz-Auditierung der vorhandenen Videoüberwachung beweist Ihren Kunden, dass Sie sich um den Datenschutz kümmern.
In Kürze sehen Sie hier ein Auflistung der IT-Service-Partner die Ihre Videoüberwachung und Ihr Netzwerk DSGVO – konform gestalten werden.