DSGVO-Videoüberwachung-Tool Tankstellen

DSGVO-Videoüberwachung-Tool

Wir stellen Tankstellenbetreibern, die Mitglied (120€/Jahr) bei der Deutschen Datenschutzhilfe geworden sind, ein kostenloses DSGVO-Video-Tool zu Verfügung.
Mit diesen Unterlagen kann der Tankstelleninhaber oder Tankstellenpächter die Videoanlage an seiner Tankstelle datenschutzkonform gestalten.

 

Wenn Sie als Tankstellenbetreiber keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen wollen, dann empfehlen wir Ihnen die Mitgliedschaft in unserem Verein „Deutsche Datenschutzhilfe e.V.“ als Fördermitglied. Das kostet Sie im Jahr 120 EUR.

Fördermitglieder haben aber die Möglichkeit über den Verein einen sehr preiswerten externen Datenschutzbeauftragten zu bekommen.

Der Preis für einen Online-Datenschutzbeauftragten für Videoüberwachungsanlagen beträgt pro Jahr 680€

Zudem erhalten Sie fortlaufend Informationen zum Thema Datenschutz, damit Sie in Zukunft immer gut gerüstet sind. Außerdem ist der Beitrag steuerlich voll abzugsfähig und Sie unterstützen eine sinnvolle Organisation und zeigen ihren Kunden durch ein Datenschutz-Zertifikat, dass Ihnen das Thema Datenschutz wichtig ist.

 

Bereits am 9. April 2010 schrieb Herr Wagner von der Landesdatenschutzbehörde Rheinland-Pfalz:

Videoüberwachung an Tankstellen kann durchaus im Einklang mit dem Datenschutz erfolgen, die Bekämpfung von Bezindiebstahl ist ein berechtigtes Anliegen der Betreiber.
Allerdings muss die Videoüberwachung nach den Vorgaben des Gesetzes erfolgen – was viel zu häufig nicht der Fall ist. Die außerordentliche Intensität der Videoüberwachung bringt für die Tankstellen insbesondere die gesetzliche Verpflichtung mit sich, sehr sorgsam und korrekt bei der Erhebung, Speicherung und Nutzung der Videoaufnahmen vorzugehen, so Wagner. Gesetzlich vorgeschrieben sei insbesondere eine datenschutz-rechtliche „Vorabkontrolle“ der Videoüberwachungsanlage, um jedem Wildwuchs vorzubeugen. Diese erfolge allenfalls in einem Drittel der Fälle. „Diese Nachlässigkeit bei
der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist nicht akzeptabel!“, so Wagner weiter. „Dabei geht es auch nicht um einen Formalismus, sondern um den Schutz der Bürgerrechte von Kunden und Mitarbeitern.“

Heute schon Videogetankt?

– Pressemitteilung vom 9. April 2010

https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/heute-schon-videogetankt/

 

Videoüberwachung: Die Aktion Tankstelle des LfD erzielt erste Erfolge

– Pressemitteilung vom 18. April 2011

https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/videoueberwachung-die-aktion-tankstelle-des-lfd-erzielt-erste-erfolge/

 

Hallo Tankstellenpächter:

Mitglied werden bei der Deutschen Datenschutzhilfe e. V und viel Bußgeld sparen.

Antrag zur Förder-Mitgliedschaft bei der Deutschen Datenschutzhilfe e.V. .2021

oder anrufen 01 70  – 81 81 807 (Mail:  daten (at) deutsche-datenschutzhilfe.de