Mitglied werden

Mitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe e.V.

Investiere heute ein wenig Geld und Gedanken in deine Datensicherheit von Morgen.

Bei uns gibt es zwei Arten der Mitgliedschaft, Du kannst als Privatmensch Mitglied  werden für 20€ Jahresbeitrag oder als Gewerbetreibender, als  Firma Mitglied werden für 240€ Jahresbeitrag.  (Vorübergehend, in den Corona-Zeiten war es,  nach Absprache, für Errichter möglich für 24€ Jahresbeitrag ein Vereinsmitglied zu werden.

Die Mitgliedschaft ist zu 100% risikofrei: Als Mitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe gehst Du keinerlei Risiko ein und haftest für nichts, was der Verein macht. Du kannst aber in Deinem Bekanntenkreis ein Zeichen setzen, dass Dir der Datenschutz nicht egal ist – Sei mit dabei, von Anfang an. Du kannst deine Förder/Mitgliedschaft auch jederzeit widerrufen und jederzeit auch wieder kündigen, E-Mail genügt.

Werde Förder-Mitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe e. V.

Antrag zur Förder-Mitgliedschaft bei der Deutschen Datenschutzhilfe e.V. 5.2023

Werde Voll-Mitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe e. V.

und engagiere Dich im Verein und unterstütze die Ideale des Vereins mit Deiner Arbeit.

Antrag zur Mitgliedschaft bei der Deutschen Datenschutzhilfe e.V. 5.2023

 

1. Privatmenschen, Verbraucher, Betroffene unterstützen unsere Tätigkeit, indem sie auch feststellen, dass wir uns alle gemeinsam um den Datenschutz kümmern müssen. Wir unterstützen Dich als private Person auch bei eventuellen Vorkommnissen, wenn Missbrauch mit Deinen Bild-Daten betrieben worden ist. Wenn beispielsweise Bilder von dir in einem Supermarkt aufgenommen wurden und diese Bilder erscheinen bei WhatsApp. Wir helfen Dir deine Rechte durchzusetzen und klagen im Bedarfsfall auch für dich. Durch das Stuttgarter OLG-Urteil gibt es jetzt neue Möglichkeiten.

2. Einzelhändler, Gastwirte, alle Firmen mit Videoüberwachung  können ebenfalls Fördermitglied werden und unterstützen unsere Tätigkeit mit 240€ jährlich. Dafür erhalten Sie aber eine Menge Unterstützung von unserem Verein, damit Ihre Videoüberwachungsanlagen absolut datenschutzkonform betrieben werden können und großes Bußgeld vermieden wird. ( siehe Notebooksbilliger)

3. Errichter, Installateure,IT-Techniker können Voll-Mitglied werden, denn jeder der eine Videoüberwachung installiert, haftet seit dem 25.5.2018 genauso wie der Betreiber selbst. (gemäß Art 82 DSGVO) Es ist für jeden Installateur besonders wichtig, dass eine Videoüberwachung nur dann in Betrieb geht, wenn sie absolut datenschutzkonform ist. Wir sagen jedem Errichter ganz genau, was er tun muss, damit er nicht haftet und die Videoüberwachung rechtskonform ist.

4.Betriebliche Datenschutzbeauftragte und Externe Datenschutzbeauftragte können ebenfalls Förder- oder Vollmitglied werden und profitieren davon, dass Sie über alle Änderungen (DSGVO) und Gerichtsurteile, die eine Videoüberwachung betreffen,  ständig auf dem Laufenden gehalten werden. Unser DSGVO-Video-Tool mit allen Mustern darf nur während einer Mitgliedschaft benutzt und an Kunden weitergegeben werden. Während der Mitgliedschaft ist es unbegrenzt nutzbar.

 

Beim Thema Datenschutz denken viele Menschen an Facebook, Google, WhatsApp, Siri, Alexa, aber an die Videoüberwachung denkt kaum jemand. Dabei geht von der Videoüberwachung, siehe Beispiel China, die allergrößte Gefahr für die Menschheit aus. Intelligente Videosysteme beobachten in China jeden Schritt und jeden Tritt aller Menschen und nicht nur im Film Pre Crime -Fiktion wird Realität wird deutlich, was daraus werden kann.

In dem Wilsberg-Krimi kann man sich schon einmal anschauen, wie das dann in Deutschland aussehen wird (Corona macht’s vermutlich möglich)

https://www.zdf.de/serien/wilsberg/wilsberg—ueberwachen-und-belohnen-100.html

 

Die Mitglieder der Deutschen Datenschutzhilfe sind kommunikative Menschen, mit unterschiedlichen Berufen und Berufungen. Jeder hat sein spezielles Interesse und eine besondere Begeisterung, die Idee des Datenschutzes und der Datenschutzhilfe mitzutragen und die Betroffenen aufzuklären.  Schon bei der Gründungsversammlung waren wir uns einig, es gibt sehr viel in Sachen Aufklärung zu tun. Wichtig war für jeden Einzelnen, als einer der Ersten bei einer völlig neuen Sache dabei zu sein und sich auch für einen guten Zweck und zum Wohle der Betroffenen auf einen besonderen, zugegebenermaßen auch etwas missionarischen Weg zu begeben.

Förder Mitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe e. V.

Förder-Mitglied bei der Deutschen Datenschutzhilfe e. V. Wenn auch Du Dich in Deinem Bekanntenkreis für unsere Sache einsetzen würdest und mithelfen würdest, die Datenschutzhilfe bekannt zu machen, dann könntest du beitragen, bei einem großen Teil der Betroffenen für ein Enlightenment“ in Sachen Datenschutz zu sorgen.

Wir wollen aber nicht nur für  Erleuchtung sorgen, sondern auch tatsächlich  Aufklärung, Wissen, Kenntnisse, Erkenntnis und Einsicht  verbreiten.

Die Deutsche Datenschutzhilfe will Bewusstsein und eine neue Wahrnehmung  für eine datenschutzkonforme und rechtssichere Videoüberwachung in die Kreise der Verbände, der Unternehmer, der Mitarbeiter und vorrangig in die Kreise der Kunden/Verbraucher bringen.

Du hast  die Möglichkeit als private(r) Verbraucher(in) für einen Mindestbeitrag von 20 € jährlich dem Verein beizutreten und diesen ideell oder auch tatkräftig als Interviewer oder Datenschutz-Scout zu unterstützen.

Antrag zur Förder-Mitgliedschaft bei der Deutschen Datenschutzhilfe e.V. 1.2022

 

Bei Fragen : daten (@) deutsche-datenschutzhilfe.de