Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung liegt laut OLG Stuttgart (12 U 296/20) bei dem Betreiber der Videoüberwachung. […]
WeiterlesenAutor: Walter Dieterich
Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit einer Videoüberwachung liegt immer beim Betreiber
Art. 5 DSGVO Abs.2 2. Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“dem Zweck angemessen […]
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