Dieser beide Begriffe gehen immer Hand in Hand. Ist das alles zulässig, was an die Schufa gemeldet wird und vor allem ist das auch richtig und stimmig, was gemeldet wird. Ein Auskunftersuchen gen. Art. 15 DVSG bringt Licht in das Dunkel. Benutzen Sie den Vordruck und fragen Sie bei der Schufa nach, was über Sie gespeichert ist.
Ein Auskunftsersuchen gem. Art.15 DSGVO ist immer kostenlos DSGVO
Datenschutz in der Privatwirtschaft Scoring –solide Prognose oder miese Nummer?
Die Stuttgarter Datenschutzbehörde hat ein kleine Broschüre herausgegeben
und informiert über Scoring
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2021/06/20210629_Scoring_web.pdf